Wir lieben Pasewalk!

… und zwar nicht nur am Valentinstag.

Vom 1. Februar bis zum 29. Februar sammeln wir Herzen in der Pasewalker Innenstadt!

… sichern uns einen Citygutschein und gewinnen ein romantisches Candle-Light-Dinner zu Zweit im Hotel am Park.

Die Bonuskarten gibt es in allen teilnehmenden Geschäften sowie in der Stadtinfo. Pro 10 Euro Einkaufswert gibt es jeweils ein Stempelherz. Wer zehn Herzen gesammelt hat, kann die Bonuskarte sowie den oder die Kassenzettel (maximal 10) aus dem Aktionszeitraum in der Stadtinfo am Markt 12 abgeben und sich einen 10-Euro-Citygutschein sichern, solange der Vorrat reicht.

Wer die Bonuskarte sowie Kassenbons aus dem Aktionszeitraum bei der Stadtinfo am Markt 12 abgibt, erhält außerdem die Möglichkeit, an einem Gewinnspiel teilzunehmen und ein romantisches Candle-Light-Dinner zu Zweit im Hotel am Park zu gewinnen.

Teilnahmebedingungen für die Valentins-Aktion im Überblick:

  • Je 10 Euro Einkaufswert gibt es ein Stempelherz
  • Ab 20 Euro gibt es zwei Stempelherzen u. s. w.
  • Bei Zwischensummen kann nur in Zehnerschritten gezählt werden, so kann bei einer Summe von beispielsweise 15 Euro nur ein Stempelherz vergeben werden
  • Pro Geschäft und Einkauf kann maximal eine Bonuskarte (max. 100 Euro) gestempelt werden
  • City-Gutscheine, solange der Vorrat reicht

Gewinnt ein romantisches Candle-Light-Dinner zu Zweit

Bei Abgabe der Bonuskarte sowie Kassenbons in der Stadtinfo am Markt 12, erhält man eine Postkarte, auf der Name und Adresse, bzw. E-Mail-Adresse hinterlegt werden können. Die Postkarte kann in der Stadtinfo am Markt 12 oder beim Rathaus in der Haußmannstraße 85 abgegeben werden. Für die Teilnahme muss die Postkarte spätestens am 29. Februar eingegangen sein.

In der ersten Märzwoche wird der Gewinner oder die Gewinnerin des Candle-Light-Dinners zu Zweit gezogen und von der Stadt Pasewalk benachrichtigt.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Datenschutzhinweis:
Die Daten werden ausschließlich Zwecke der Ermittlung und Benachrichtigung des Gewinners, bzw. der Gewinnerin erhoben und sofort nach Beendigung des Gewinnspielzeitraums datenschutzkonform vernichtet.

(Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO, Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO,  Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO)