Fundtiere

Haustiere, die dem Besitzer dauerhaft entlaufen sind sowie Haustiere,
die keinen bekannten Besitzer haben, werden als Fundtiere betrachtet.

Gemäß §965 BGB sind Sie verpflichtet, sofort beim Besitzer oder, falls
dieser unbekannt ist, bei der oben genannten Behörde eine angemessene
Anzeige über den Fund zu erstatten.

Melden Sie die Art des Tieres, den Ort und die Zeit des Fundes und teilen
Sie alle Informationen die Sie diesbezüglich haben mit.

Sollten Sie ein herrenloses Tier finden, von dem Sie annehmen, dass es als Fundtier bezeichnet werden kann oder suchen Ihr entlaufenes Tier, dann melden Sie sich bitte beim:

Ordnungsamt der Stadt Pasewalk
Tel.: 03973 251-0 oder
E-Mail: ed.kl1714170012awesa1714170012p@tma1714170012sgnun1714170012dro1714170012

dog-María-Fernanda-Pérez-pixabay

Aktuelle Fundtiere

* Siehe Bezeichnung auf den Fotos rechts