Das Pasewalker Stadtwappen

Das historische Stadtwappen von Pasewalk


Das historische Stadtwappen – auch Prunkwappen genannt- der Stadt Pasewalk ist ein mit Arabesken verzierter Schild, der waagerecht in zwei Hälften geteilt wird. Das obere Feld wird nochmals durch einen senkrechten Stab gespalten. In jedem befindet sich ein Greifenkopf. Auf dem Schilde ruht ein Helm mit nach oben gerichteten Greifenklauen. Über die Farbgebung kann nur spekuliert werden. Lehnen sich diese jedoch an die Farben des Stettiner Wappens (roter Greif auf blau) an. Die sich im 16. Jhdt. gefestigten politischen Verhältnisse und das Bekenntnis zu Pommern sind in den drei Greifenköpfen klar erkennbar.

Die Wappengeschichte der Stadt Pasewalk ist weitestgehend an die Siegelgeschichte der Stadt gebunden. Somit ist der älteste Beleg für das Stadtwappen zugleich das bisher älteste bekannte, der Stadt Pasewalk zugeschriebene, Siegel von 1344. Ausführlich wurde diese parallel verlaufende Entwicklungsgeschichte unter Berücksichtigung der politischen und territorialen Geschichte der Stadt und deren Quellen und durch neue Archivfunde im Artikel von Ralf-Gunnar Werlich „Bekenntnisse an der Grenze oder Adlerköpfen wachsen Ohren –Siegel und Wappen der Stadt Pasewalk“ aufgearbeitet, zusammengefasst, gedeutet und neu bewertet.

Wer darf das Wappen verwenden?

Gemäß Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist das Recht zur Wappenführung ein der Gemeinde zustehendes Persönlichkeitsrecht. Stadtwappen sind wie ein Name geschützt, wenn Sie auf eine Stadt als Namensträger hinweisen.

Die Stadt Pasewalk führt das folgende Wappen: ln Blau drei (2:1) rote Greifenköpfe mit geöffnetem goldenem Schnabel und ausgeschlagener roter Zunge.

In der rechts dargestellten Form darf das Wappen ausschließlich durch die Stadtverwaltung Pasewalk eingesetzt werden.

Regelmäßig fragen Verbände, Firmen, Vereine und andere Institutionen bei der Stadtverwaltung an, ob sie das Wappen verwenden dürfen, um somit ihre Verbundenheit mit der Stadt Pasewalk zum Ausdruck zu bringen.

Die Verwendung des Stadtwappens durch Dritte bedarf jedoch der Genehmigung des Bürgermeisters der Stadt Pasewalk. Damit niemand aus Versehen unser Hoheitszeichen verwendet, wurde eine leicht abgewandelte Form des Wappens entwickelt.

Kontakt:

Bereich Bürgermeister
Frau Wolff
Haußmannstraße 85, 17309 Pasewalk
Tel.: 03973 251-103
E-Mail: ed.kl1714209003awesa1714209003p@ffl1714209003ow.et1714209003reod1714209003

Das Marketingwappen

Das Marketingwappen der Stadt Pasewalk ist farbig und schwarzweiß mit Schriftzug „PASEWALK Anerkannter Tourismusort“ über dem Wappenschild.

Die rechts abgebildeten Formen des Wappens führen den Schriftzug „PASEWALK Anerkannter Tourismusort“ über dem Wappenschild. Wenn Sie auf die Stadt Pasewalk als Standort hinweisen möchten, stellen wir Ihnen diese Version auf Antrag für den jeweiligen Nutzungszweck kostenlos zur Verfügung.

Da wir natürlich wissen möchten, wer unseren Namen führt und wofür, tragen Sie sich bitte in die Nutzerliste ein und nennen Sie stichwortartig den Verwendungszweck sowie Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse. Wenn dem gewünschten Nutzungszweck nichts entgegensteht, erhalten Sie das Wappen dann per E-Mail als Datei.

Pasewalker Stadtwappen – Eintrag in die Nutzerliste

Pasewalker Stadtwappen - Eintrag in die Nutzerliste

Persönliche Daten

Datei-Upload

Maximum file size: 516MB

Verwendungszweck

Wichtige Informationen

Die mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt werden.
Um die Bearbeitungszeit möglichst gering zu halten, schicken Sie bitte dem Referat Kommunikation bereits zusammen mit dem Antrag auf Nutzung des Marketingwappens ein PDF Ihrer Publikation, einen Screenshot Ihrer Webseite bzw. ein Bild des umzusetzenden Entwurfs zu. Anstatt des Marketingwappens sollte ein geeigneter Platzhalter die spätere Position des Wappen erkennbar machen. Sollte der vorgelegte Entwurf mit den Nutzungsbedingungen konform sein, erhalten Sie im Anschluss die entsprechenden Wappendateien per E-Mail.

Nutzungseinschränkungen
Bitte beachten Sie, dass das Wappen, sofern es durch Sie eingesetzt wird, lediglich als Standorthinweis gelten kann. Bei Webseiten oder in Sozialen Medien darf das Wappen nicht im Titelbild oder als Profilbild der Seite verwendet werden. Das Marketingwappen darf nicht als Bestandteil eines Logos eingesetzt werden.

Rechtlicher Hinweis
Stadtwappen sind gesetzlich geschützt. Für Publikationen mit illegalen, anstößigen, irreführenden, diffamierenden oder nicht jugendfreien Inhalten behält sich die Stadt Pasewalk vor, gegen eine Verwendung juristisch vorzugehen.

Datenschutz