Sehr geehrte Auftragnehmer,
die Stadt Pasewalk ist als öffentlicher Auftraggeber gemäß § 3 Abs. 3 E-Rechnungsverordnung M-V dazu verpflichtet, Rechnungen elektronisch empfangen und verarbeiten zu können. Hierfür nutzen wir die vom Land M-V empfohlene Rechnungseingangsplattform der Bundesdruckerei GmbH (OZG-RE).
Ab 01.04.2023 besteht gemäß der E-RechVO M-V für alle Auftragnehmer der öffentlichen Hand die Verpflichtung zur elektronischen Rechnungserteilung.
Daher bitten wir Sie, Ihre Rechnungen zukünftig über die Onlinezugangsgesetz-konforme Rechnungseingangsplattform der Bundesdruckerei einzureichen.
Hierfür muss Ihre Rechnung die Leitweg-ID der Stadt bzw. der Gemeinde enthalten und dem Datenaustauschstandard X-Rechnung gemäß § 4 Abs. 1 der E-Rechnungsverordnung des Bundes entsprechen. Die Rechnungen werden von der OZG-RE automatisiert auf formelle Richtigkeit geprüft. Bitte fügen Sie der elektronischen Rechnung zusätzlich die Rechnung in Form einer PDF-Datei bei.
Leitweg-IDs:
Weitere Informationen finden Sie auf folgenden Seiten:
- OZG-RE Rechnungseingangsplattform zum Einreichen digitaler Rechnungen gemäß X-Standard
- Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Landes M-V (E-Rechnungsverordnung M-V)
- Richtlinie 2014/55/EUdes Europäischen Parlaments und des Rates über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen
- 99 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen(GWB)
- Anforderungen an das Rechnungsdatenmodell und an die Übermittlung gemäß E-RechV des Bundes