(PN/NH). Im Zuge der Grundsteuerreform verlieren alle bisherigen Grundsteuerbewertungen ab 2025 ihre Gültigkeit. Wir bitten Sie darum, Folgendes zu beachten:
– Leisten Sie die erste Zahlung erst nach Erhalt der neuen Grundsteuerbescheide, da sich die Beträge in fast allen Fällen ändern.
– Vorliegende Lastschriftmandate bleiben erhalten und werden automatisch angepasst.
– Löschen Sie bestehende Daueraufträge oder passen Sie diese nach Erhalt der neuen Grundsteuerbescheide an!
– Die Grundsteuer für Gebäude auf fremden Grund und Boden entfällt. Dies betrifft die Garagen und Lauben, für die Pacht gezahlt wird. Bitte löschen Sie auch für diese Objekte unbedingt bestehende Daueraufträge!