Landkreis Vorpommern-Greifswald. Auch im Jahr 2025 geht der Umtausch von Führerscheinen weiter. Die EU-Kartenführerscheine aus den Ausstellungsjahren von 1999 bis 2001 müssen bis zum 19.01.2026 in der Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald persönlich umgetauscht werden. Mit Ablauf der Umtauschfrist verliert der bisherige alte EU-Kartenführerschein seine Gültigkeit.

Die Bearbeitungsdauer beträgt circa vier Wochen. Aufgrund der zu erwartenden Fallzahlen kann es im Einzelfall zu entsprechenden Wartezeiten kommen. Aus den Erfahrungen im Zuge des bisherigen Umtausches wird empfohlen, den Umtausch zeitnah durchzuführen und nicht bis zum Ende der Frist aufzuschieben. Somit können längere Wartezeiten am Ende dieses sowie Anfang des kommenden Jahres vermieden werden.

Die Antragstellung kann an den drei Standorten des Landkreises in Pasewalk (An der Kürassierkaserne 9), in Anklam (Friedländer Landstraße 21d) oder in Greifswald (Feldstraße 85 a) erfolgen.Folgende Unterlagen müssen mitgebracht werden:

  • Gültiges Personaldokument: Personalausweis oder Reisepass mitsamt aktueller Meldebestätigung (nicht älter als drei Monate)
  • Bisheriger alter EU-Kartenführerschein
  • aktuelles biometrisches Lichtbild (35x45mm)

Die Verwaltungsgebühr beträgt 31,50 Euro (Bar oder EC-Karte).