(PN/PM). Die Stadt Pasewalk hat festgestellt, dass in mehreren Fällen Garagen vertragswidrig untervermietet werden. Dies verstößt gegen die Bestimmungen des Nutzungsvertrags, der die Überlassung der Stellflächen an Dritte, insbesondere das Untervermieten, ausdrücklich untersagt.
Bei unerlaubter Untervermietung kann die Stadt Pasewalk als Grundstückseigentümer die sofortige Kündigung des Untermietverhältnisses verlangen. Darüber hinaus hat die Stadt Pasewalk das Recht, den Nutzungsvertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu beenden, wenn die festgelegten Regelungen nicht eingehalten werden.

Die Stadt Pasewalk fordert alle Nutzer auf, die geltenden Regelungen unbedingt zu beachten, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Die Entscheidung über künftige Nutzungsverträge obliegt ausschließlich der Stadt Pasewalk.
Der Nutzungszweck umfasst weiterhin das Abstellen eines Kraftfahrzeugs in der Garage. Aus diesem Grund informiert die Stadt Pasewalk, dass Nutzungsverträge für Garagenstellflächen nur mit Personen abgeschlossen werden, die ihren Wohnsitz in Pasewalk nachweisen können.