(PN/PM). Die aktuelle Förderperiode des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ endet am 31. Dezember 2032. Für die dritte Förderperiode (2025 bis 2032) wurde das Programm weiterentwickelt und dabei die Ziele und Strukturen neu justiert sowie stärker fokussiert – vor allem mit Blick auf die aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen und auf Grundlage der gewonnenen Erfahrungen aus den bisherigen Förderperioden.
Bewährte Ansätze werden gestärkt, weiterentwickelt und gleichzeitig neue erprobt. „Demokratie fördern – Vielfalt gestalten – Extremismus vorbeugen“ bleiben die Programmziele.
Dabei liegt der Programmschwerpunkt auf die „Demokratiebildung in der Arbeitswelt und in Unternehmen“.

Für die erfolgreiche Umsetzung des Bundesprogramms „Demokratie leben“ schreibt die Partnerschaft für Demokratie der Stadt Pasewalk mit dem Amt Uecker-Randow-Tal die externe Koordinierungs- und Fachstelle (KuF) ab dem Förderjahr 2027 neu aus.

Aufgabenkatalog
Zu den Aufgaben der Koordinierungs- und Fachstelle gehören die Gesamtkoordination der Partnerschaft für Demokratie in Zusammenarbeit mit dem federführenden Amt, dem Bündnis und weiteren Akteurinnen und Akteuren der Partnerschaft. Außerdem übernimmt die Koordinierungs- und Fachstelle die inhaltlich-fachliche Beratung von Projektträgern, die Vorbereitung von Förderberatungen und -empfehlungen im Bündnis und die vollumfängliche Begleitung der beschlossenen Einzelmaßnahmen. Insbesondere die Bearbeitung der Einzelmaßnahmen von der Antragstellung bis zur Abrechnung im Förderportal des Bundesprogramms „Demokratie leben“.
Des Weiteren gehört zu den Aufgaben der KuF eine regelmäßige Berichterstattung über die Tätigkeit in der Partnerschaft für Demokratie in den zuständigen kommunalen Gremien der Stadt Pasewalk und des Amtes Uecker-Randow-Tal.
Die Koordinierungs- und Fachstelle koordiniert in Abstimmung mit dem federführenden Amt die Arbeit des Bündnisses. Die Zuständigkeit der KuF erstreckt sich auch auf die Öffentlichkeits- und lokale/regionale Vernetzungsarbeit, die Beratung und Unterstützung von Projektträgern sowie von an der Partnerschaft beteiligten Akteurinnen und Akteuren.

Die vorgenannten Aufgaben sind unmittelbar mit dem federführenden Amt der Stadt Pasewalk und des Amtes Uecker-Randow-Tal abzustimmen.

Voraussetzungen:
– nichtstaatliche gemeinnützige Organisation aus dem Landkreis Vorpommern-Greifswald
– umfassende fachliche Erfahrungen im Themenfeld und im Umgang mit Fördermitteln
– Kenntnisse in Bereichen Kommunikation, Projektmanagement, Vereinsförderung
– Gesamtförderumfang für die KuF richtet sich nach den Vorgaben aus den Förderrichtlinien des Bundesprogramms „Demokratie leben“

Bewerbung:
Kurze Maßnahmenbeschreibung (maximal ein bis zwei A4-Seiten) mit einer Kostenkalkulation an:

Stadt Pasewalk
Der Bürgermeister
Haußmannstraße 85
17309 Pasewalk
Ihr Ansprechpartner: Gunnar Mißling
Telefon: 03973 251-210
E-Mail: ed.klawesap@gnilssim.rannug

Mit der Bewerbung sind einzureichen:
– Nachweis der Kompetenz des Bewerbers in diesem Bereich, mit Referenzen
– Anzahl Mitarbeiter/-innen, die mit der Umsetzung der angefragten Leistungen tätig werden
– aktueller Auszug aus dem Vereinsregister
– Kopie der Satzung
– aktuell vorliegender Freistellungsbescheid des Finanzamtes

Das Kurzkonzept sowie die Kostenkalkulation sind bis zum 07.06.2026 einzureichen. Später eingehende Angebote/Konzepte können nicht berücksichtigt werden.